Rechtslage San Pedro und co.

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Nachtschatten
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Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Nachtschatten »

Hallo!

Ich wollte euch mal fragen, wie es derzeit aussieht mit der rechtlichen Seite bezüglich mescalinhalter Kakteen in Deutschland.
Mein jetziger Stand ist, dass man mescalinhaltige Sorten wie zbs. San Pedro etc. ganz legal besitzen darf, so lange man sie nicht zu Rauschzwecken verarbeiten/verwenden will, oder?
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Zebra
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Zebra »

Meines Wissens nach ist der Besitz von lebenden Kakteen wie Peyote und San Pedro in Deutschland legal, sofern sie nicht für Konsumzwecke oder zur Meskalingewinnung vorgesehen sind.
Getrocknetes Material z.B. könnte man als für den Konsum vorgesehen betrachten, und könnte rechtlich gesehen wahrscheinlich ein Problem darstellen.
Zudem scheint es auch vielleicht eine Interpretationsfrage zu sein, würde man einer Person, bei der meskalinhaltige Kakteen stehen und die bereits in Konflikt mit dem BtMG geraten ist, eher eine Konsumabsicht unterstellen als einem Kakteenliebhaber, der einfach mehrere Kakteen in seiner Sammlung hat?
Scheint irgendwie eine Frage der Auslegung zu sein, und auch irgendwie ziemlich willkürlich...
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Nachtschatten
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Nachtschatten »

Hey @Zebra danke dir für deine Antwort.

Ja, das gesamte Betäubungsmittelgesetz ist schon wirklich nicht mehr zeitgemäß.
Ich war so erstaunt, als ich erfuhr, dass meskalinhaltige Kakteen in Deutschland also tatsächlich legal sind, so lange man sie eben nur aus botanischem Interesse heraus besitzt. Bei Cannabis und Schlafmohn ist ja die gesamte Pflanze oder sogar der Samen an sich illegal. Und Mescalin-Kakteen kriegt man ja, soweit ich weiß, sogar im Einzelhandel zu kaufen, oder?
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Zebra
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Zebra »

Ich war so erstaunt, als ich erfuhr, dass meskalinhaltige Kakteen in Deutschland also tatsächlich legal sind, so lange man sie eben nur aus botanischem Interesse heraus besitzt.
Wieso "nur"!?
Ich bin alles andere als ein Kakteenexperte, aber einige Trichocereen scheinen mit einer Vielfalt an Farben, Formen, unterschiedlichen Dornen etc. aufwarten zu können, dass einem die Spucke wegbleibt und es defintiv wert ist diese Seltenheiten "nur" aus botanischem Interesse zu ziehen.
Es wäre eine Schande diese einfach zu schlachten, denn sie besitzen Sammler- und Liebhaberwert.
Irgendwie war ich der Meinung es ginge um die Rechtslage den Besitz betreffend...?
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Nachtschatten
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Nachtschatten »

Wieso "nur"!?
Ich bin alles andere als ein Kakteenexperte, aber einige Trichocereen scheinen mit einer Vielfalt an Farben, Formen, unterschiedlichen Dornen etc. aufwarten zu können, dass einem die Spucke wegbleibt und es defintiv wert ist diese Seltenheiten "nur" aus botanischem Interesse zu ziehen.
Absolut! So war das nicht gemeint. Ich meine mit "nur" den bloßen Besitz ohne einen "Rauschzweck" mit den Kakteen erwirken zu wollen, also dass das legal ist. Kann ich auch nur zustimmen, dass die viel zu schade zum Schlachten sind, weils ja eben nun auch mal extrem lange wachsen, da baut man ja dann schon eine Beziehung auf. Darüber hinaus wäre es dann ja sowieso illegal.

Dass das wundervolle Lebewesen sind die wirklich auch atemberaubend aussehen, kann ich auch nur bestätigen!
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Attic
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Attic »

Aktuell gibt es wohl viele Fälle die mit dem Besitz von Mimosa hostilis Wurzelrinde zu tun haben. Da wird dann bestimmt, in welcher Menge der Wirkstoff (in dem Fall DMT) vorhanden ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-s ... 62257.html

Das gleiche gilt prinzipiell für Kakteen. Wenn es jemand drauf anlegt könnte er die Kakteen zerheckseln und die Wirkstoffmenge bestimmen (oder vielleicht wird auch versucht diese abzuschätzen?) und danach verurteilen.
Denn Meskalin ist Meskalin, egal ob in Kaktee oder als Kristalle. So sieht es das Gesetz zumindest.
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Nachtschatten
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Nachtschatten »

Attic hat geschrieben: 10. Mär 2020, 10:39 Aktuell gibt es wohl viele Fälle die mit dem Besitz von Mimosa hostilis Wurzelrinde zu tun haben. Da wird dann bestimmt, in welcher Menge der Wirkstoff (in dem Fall DMT) vorhanden ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-s ... 62257.html

Das gleiche gilt prinzipiell für Kakteen. Wenn es jemand drauf anlegt könnte er die Kakteen zerheckseln und die Wirkstoffmenge bestimmen (oder vielleicht wird auch versucht diese abzuschätzen?) und danach verurteilen.
Denn Meskalin ist Meskalin, egal ob in Kaktee oder als Kristalle. So sieht es das Gesetz zumindest.
Schon krass.
Schlimm, wie dumm dieses BTMG eigentlich ist.

Das Ding ist doch aber, dass wenn Kakteen bspw. transportiert werden würden, im Rucksack oder so, dann könnten die ja theoretisch von der Polizei eingesammelt werden.
Das Ding ist dann aber, dass die Kakteen ja laut Gesetz in dieser Form noch legal sind. Sprich wenn die ernsthaft den Kaktus zerlegen und würden Mescalin finden, wäre es doch an sich dennoch nicht strafbar, da ja die eigentliche strafbare Tat, nämlich nicht der reine Besitz sondern die Aufbereitung zum Konsum, ausblieb, oder sehe ich das falsch? Schließlich kriegt man solche Kakteen ja auch ganz legal in manchen Baumärkten und bei Kakteenhändlern.

Sprich das wäre ja nun wirklich reinste Willkür. Der lebende Kaktus ist ja an sich nicht verboten, erst die Aufbereitung zum Konsum oder das Extrahieren von Mescalin wäre es.

Alles ganz ganz eigenartig.
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Attic
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Attic »

Meskalin-haltige Kakteen sind nicht explizit genannt, das ist richtig. Wenn dir jemand böse will könntest du trotzdem für den Besitz von Meskalin Probleme bekommen.
Ist natürlich überspitzt und sollte in der Regel kein Problem sein :)
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Nachtschatten
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Re: Rechtslage San Pedro und co.

Beitrag von Nachtschatten »

Attic hat geschrieben: 10. Mär 2020, 22:57 Meskalin-haltige Kakteen sind nicht explizit genannt, das ist richtig. Wenn dir jemand böse will könntest du trotzdem für den Besitz von Meskalin Probleme bekommen.
Ist natürlich überspitzt und sollte in der Regel kein Problem sein :)
Danke dir für die Antwort!

Ich will gar nicht wissen, wie viele Menschen Peyote/San Pedros besitzen ohne von dem "magischen Innern" dieser kleinen Freunde zu wissen :lol:

Rein botanisch sind das natürlich sowieso wunderschöne Lebewesen und der Aufwand, da wirklich Meskalin zu extrahieren, einfach viel zu immens. Ich finde es trotzdem toll, dass wenigstens was das botanische Interesse angeht, der Staat einem da nicht so viele Hürden in den Weg legt wie zum Beispiel bei Cannabis oder Schlafmohn, bei denen man ja nun wirklich richtig Probleme mit der Justiz kriegt, wenn man die bloß schon besitzen würde.
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MagiaJo64658
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Beitrag von MagiaJo64658 »

<Sie dürfen nicht mit dem Ziel Rauschwirkung erworben werden, oder zu diesem Zweck verarbeitet sein.
Es reicht einem Anwalt klarzumachen dass wenn der Kaktus beschnitten ist dies zum Pfropfen gemacht wird zb. Lophophora auf Trichocereus, oder Anhalonium auf Cereus.
Zudem schliest das regelmäßige Behandeln mit Chemischen Akariziden jeden Konsum von vornherein aus denn man würde sich krass vergiften!
Vor der Einräumung ins Winterquartier ist solcherlei Spritzung üblich um Schäden zu verhindern.
Zumindest tue ich dies so seit Jahren erfolgreich.
Diese Regierung handelt chronisch rechtswiedrig!Und gehört hinter Schloß und Riegel.
Bsp.Cannabis ist verboten aber Verhältnissgrundsatz wird nicht beachtet ebenso wird mit Blut und Urintest nicht Rauschhanf von Industriehanf mit 0,2%Thc unterschieden ergo man bekommt die Pappe weg fürs legale Finola Industriehanftee trinken obwohl dieser laut EU Rückstandshöchstmengenverordnung verkauft werden darf und sein Anbau sogar aus EU Mitteln gefördert werden darf.
¸.•´ ♥ ☂Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ☂♥ ¯`•.¸ „Es stimmt nicht, dass gegen die Dummheit kein Kraut wächst -Es wird nur keines angepflanzt."
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie. :hahaha:
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