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Pflanzengesundheitszeugnisse

Verfasst: 5. Sep 2018, 18:15
von Kräuterling
Hat jemand Erfahrung mit importierten nicht betäubungsmittelrechtlich regulierten Pflanzenteilen?
Laut Informationen des Zolls im Internet benötigt man für jegliches Pflanzenmaterial ein Pflanzengesundheitszeugnis.( non-eu )
Falls die Pflanzen für den Konsum vorgesehen sind greift ja i.d.R. die fadenscheinige Auslegung des Arzneimittelverstoßes.

Sollten die Kräuter nun zur Fußbadanwendung (Shop Methode um oralen Konsum zu verschleiern) [ aber quasi auch Anwendung am Menschl. Körper ] oder
die Methode der Verräucherung gedacht sein, wird dann auch ein Zeugnis benötigt? Hat jemand Erfahrung mit den Behörden?
Habe mal gehört, dass selbst Salbenherstellung als Argumentation bei Vorladung beim Zoll aus importierten Pflanzenteilen, einen AMG Verstoß nach sich ziehen kann :rolleyes:

Viele Interessante Kräuter sind leider innerhalb EU nicht zu beziehen, die Selbstkultivierung auch nicht möglich, daher beschäftigt mich seit längerem diese Fragestellung..