Cannabis Verbot verfassungswidrig

Rechtliches
Benutzeravatar
אל תשאלו
Beiträge: 5627
Registriert: 6. Dez 2013, 14:03
Wohnort: Aschkenas

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von אל תשאלו »

MagiaJo64658 hat geschrieben: 28. Sep 2022, 01:22 Hmn, prinzipiell nicht verkehrt um Niemanden auszugrenzen oder andersartige Weltanschauungen zu stören.
Somit wäre das Thema Cannabis Prohibition nun nicht mehr diskutabel im Forum, da es de Facto immer ein Politikum ist.
Die Prohibition wurde geschaffen um Minderheiten zu diskriminieren und auszugrenzen.
Schade, das Verbot darüber zu diskutieren stößt sicherlich auch manchereins Weltanschauung.
Und Corto, nee im Ernst wir leben in einer Repräsentativen Demokratie mit einer Kapitalistischen Primärausrichtung.
Sprich man repräsentiert es uns als Lupenreine Demokratie um die Ordnung der Klassen/Sozialordnung aufrecht zu erhalten.

Zu einer ordentlichen Demokratie fehlen Organe wie das Ostrakon/Scherbengericht welches die Eliten reguliert und sanktioniert bei Verstößen.
Früher gab es die 10Jahres Verbannung für Vergehen gegen die Allgemeinheit.
Theorethich soll das BVG dies tun aber da die Bundesratsmitglieder die Richter Wählen kommen da nur für den Politischen Prozess unproblematische Systemlinge in die Posten, Beispiel der M.Harbarth aus Dossenheim an der Bergstraße ist nun der BVG Präsident dort, obwohl er ebenfalls in Cum Ex verwickelt ist genau wie unser Kanzler.
Er hatte am System Cum Ex mitgewirkt es mitausgearbeitet Juristisch in der Mannheimer Kanzlei damals.
Zu einer Demokratie gehört eine "Echte"Mitbestimmungsmöglichkeit über Stimmrecht, nicht eine Art Wahlmanndemokratie wie im Mittelalter.
Die Fraktions und Koalitionsbildung hebelt zudem jeden Bürgerwillen aus und da diese nach den Wahlen verhandelt werden, die Demokratie muss permanent erkämpft werden denn ihre Gegner tun dies auch permanent.
Es gibt nix umsonst, keine Freiheit, Gerechtigkeit und auch kein Wohlstand.
Die Prohibition wurde nicht in Deutschland oder einem anderen Land in Europa geschaffen um Minderheiten zu diskriminieren und auszugrenzen. Das war eine US amerikanische Sache die parallel zu wirtschaftlichen Interessen eingeführt wurde. Dem Rest der Welt wurde das aufgepfropft.

Das in unserem Staat einiges stark daneben läuft muss man in einem Pflanzenforum nicht wiederholt breit treten. Mir wäre mehr Basisdemokratie auch lieber. Allerdings sind die meisten Bundesbürger was politische Fragen angeht mehr Bauch- weniger Sachgesteuert. Um es auf den Punkt zu bringen, politische und wirtschaftliche Laien, denen man besser keine tiefer gehenden uns alle betreffende Entscheidungen geben sollte, weil der Sachverstand fehlt.
Bei dem was ich von dir Lese meine ich wiederholt eine Demokratie Skepsis heraus zu Lesen. Die BRD ist eine Demokratie. Im aktuellen Demokratie Index auf Platz 15.
Wahlen sind allgemein, frei und geheim. Es gibt Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Also eine Aufteilung der Staatsgewalt in der Gesetzgebung, der Regierung und Rechtsprechung auf voneinander unabhängige Organen. Grundrechte werden garantiert. Gerichte sind unabhängig und orientieren sich an der Verfassungsmäßigkeit.Wir haben ein Mehrparteiensystem in dem Mehrheitsentscheidung mit freien, gleichen und geheimen Wahlen gängig sind. Es gibt einen Minderheitenschutz mit Akzeptanz von politischer Opposition. Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. Und wir haben ein soziales Netz das einen weitgehend auffängt. All das ist weit mehr als es in den meisten Ländern gibt. Um das in Frage zu stellen oder seine persönliche Sichtweise des System zu kommunizieren sind wir nicht in einem Forum angemeldet in dem es um Pflanzen geht. Das Thema Cannabis Prohibition ist im Forum schon diskutabel. Nur ist deine tendenziöse Antihaltung nicht zielführend. Deshalb lass das bitte sein.Wenn du gegen das System bist, etwas verändern möchtest, dann bring dich gesellschaftlich ein. Lass deine persönliche politische Sichtweise hier im Forum draussen und führ die Diskussion ohne die Dinge zu verdrehen sachlich.
Ge'ez ጫት
Benutzeravatar
Mindlusion
Beiträge: 207
Registriert: 2. Nov 2014, 19:40

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von Mindlusion »

Der eigene politische Standpunkt sollte im Forum kein Thema sein.
LachendeLeopardin

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von LachendeLeopardin »

Ihr wisst aber schon daß die Verfassung nur auf dem Papier existiert....also denen da oben ist doch scheißegal was da drin steht
Benutzeravatar
MagiaJo64658
Beiträge: 115
Registriert: 26. Jul 2020, 23:37
Wohnort: 64658

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von MagiaJo64658 »

Das Problem ist ich kann diese vorgebrachten Sachen auch belegen, die Demokatietheorie und Definition kenne ich selbst gut.
Ich bin sogar Delegierter einer Partei und engagiere mich schon länger um besagte Misstände anzugehen.
Die Unterbindung von Heilpflanzenwissen und gezieltes Beschränken der Anwendung am Menschen ist eine Politische Angelegenheit ebenso wie die Rauschmittelgesetzgebung.
Die Gewaltenteilung wird De Facto nicht umgesetzt, vor allem nicht von voneinander unabhängigen Organen. :x Wenn Politiker Richter ernennen.
Gerichte sind nicht wirklich unabhängig schau dir die Ernennungskriterien und das Prozedere einmal an.
Wir haben ein soziales Netz das einen weitgehend auffängt.Stimmt.
Das ist auch notwendig da es sonst den Superreichen an den Kragen ginge, es schützt die Vermögenden vor dem Groll des Pöbels.Sonst müssten diese wie in Brasilien in Gated Communitys umziehen.
Minderheitenschutz gibt es für vieles, nur eben nicht für Cannabisbürger. Diskriminierung von Staats wegen gilt auch offiziell nicht als Diskriminierung gegen die man sich mit den Diskriminierungsstellen wehren kann.
Zu Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. Sieh dir mal ernsthaft an, Wer da im Rundfunkrat so bestimmt was uns gesendet wird, die Kirchen sind überrepräsentiert und Konservative üben zuviel intern Macht aus.
Ich bin ganz klar pro Demokratie, deswegen regt es mich ja auch so auf, dass man eben genau diese nicht ernsthaft ermöglicht. Die Industrie regiert hier.
Ich verdrehe keine Dinge! Natürlich wurde die Prohibition in den USA erschaffen um den Rassismus gegen Schwarze und Mexikaner aufrecht erhalten zu können. Hab ich nie bezweifelt.
Repräsentative Demokratie wie bei uns hier ist leider etwas Anderes als Echte Demokratie und Mitbestimmung der Bürger ala Schweiz.
Ich habe kein Problem mit anderen politischen Ansichten, gilt das für dich auch?
Bleiben Wir eben beim Unkraut :mrgreen:
¸.•´ ♥ ☂Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ☂♥ ¯`•.¸ „Es stimmt nicht, dass gegen die Dummheit kein Kraut wächst -Es wird nur keines angepflanzt."
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie. :hahaha:
Benutzeravatar
MagiaJo64658
Beiträge: 115
Registriert: 26. Jul 2020, 23:37
Wohnort: 64658

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von MagiaJo64658 »

Es ist nicht nur mein persönlicher politische Standpunkt, das dieses Cannabisverbot verfassungswidrig ist.
Schau her:

1. Bis November 2013 haben bereits 122 Strafrechtsprofessoren unterschrieben.Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. Sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht als auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse besteht die dringende Notwendigkeit, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten.
Thesen zur Begründung:
Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch.

1. Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
Nicht die Wirkung der Drogen ist das Problem, sondern die repressive Drogenpolitik schafft Probleme. Die überwiegende Zahl der Drogenkonsumenten lebt ein normales Leben. Selbst abhängige Konsumenten bleiben oftmals sozial integriert. Menschen mit problematischem Drogenkonsum brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen.

2. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel nicht erreichen. Das zeigen alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen. Sogar die Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung kommt im Jahr 2008 zu diesem Schluss. Prohibition schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen. Selbst in totalitären Regimen und Strafanstalten kann Drogenkonsum nicht verhindert werden.

3. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
Sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt.
Sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat. Durch massive Machtanballung bei Kartellen und Mafia nimmt die Gefahr eines Scheiterns der Zivilgesellschaft zu. Stimuliert durch gigantische Profite aus dem Drogenschwarzmarkt entstehen veritable Kriege zwischen Drogenkartellen und in Reaktion darauf sowohl eine Quasi-Militarisierung der Polizei als auch quasi-polizeiliche Funktionen des Militärs. Auch dadurch erodieren staatliche Grundstrukturen.
Sie hat desaströse Auswirkungen auf Anbau- und Transitländer.
Sie behindert eine angemessene medizinische Versorgung.

4. Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig
Die Bürger werden Opfer der Beschaffungskriminalität.
Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.
Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, die er bei einem legalen Angebot hätte.

5. Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten
Konsumenten werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben. Weil es sich um „opferlose“ Kontrolldelikte handelt, welche lediglich proaktiv – und damit Unterschichtangehörige und Migranten benachteiligend – verfolgt werden.
Es gibt keinen Verbraucher- und Jugendschutz. Riskante Konsumformen werden gefördert und die Konsumenten werden gefährlichen Krankheiten ausgesetzt (z.B. AIDS, Hepatitis C).
Normales jugendliches Experimentierverhalten wird kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert. Junge Menschen werden dauerhaft stigmatisiert und ihre Lebenschancen werden gemindert.
C. Fazit
Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen.
Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung.
Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung.
Für den Initiativkreis:
Prof. Dr. L. Böllinger (Sprecher)
Unterstützer
Bis August 2015 haben bereits 123 Strafrechtsprofessoren unterschrieben.
Hier die Liste der Träger der Initiative:
1 Prof. Dr. Achenbach, Hans (U Osnabrück)
2 Prof. Dr. Albrecht H.J. (MPI Freiburg)
3 Prof. Dr. Albrecht, Peter (Uni Basel)
4 Prof. Dr. Albrecht, Peter-Alexis (U Frankfurt/M)
5 Prof. Dr. Ambos, Kai (U Göttingen)
6 Prof. Dr. Baier, Helmut (U Würzburg)
7 Prof. Dr. Bemmann, Günter (Fernuni Hagen)
8 Prof. Dr. Bernsmann, Klaus (U Bochum)
9 Prof. Dr. Bock, Michael (U Mainz)
10 Prof. Dr. Böllinger, Lorenz (U Bremen)
11 Prof. Dr. Bung, Jochen (U Passau)
12 Prof. Dr. Burkhardt, Björn (U Mannheim)
13 Prof. Dr. Bussmann, Kai (U Halle)
14 Prof. Dr. Degener, Wilhelm (U Hamburg)
15 Prof. Dr. Dencker, Friedrich (U Münster)
16 Prof. Dr. Dessecker, Axel (U Göttingen)
17 Prof. Dr. Drenkhahn, Kirstin (FU Berlin)
18 Prof. Dr. Dünkel, Frieder (U Greifswald
19 Prof. Dr. Eder, Maria (U Salzburg)
20 Prof. Dr. Eser, Albin (U Freiburg, MPI)
21 Prof. Dr. Esser, Robert (U Passau)
22 Prof. Dr. Fabricius, Dirk (U Frankfurt/M)
23 Prof. Dr. Feest, Johannes (U Bremen)
24 Prof. Dr. Feltes, Thomas (U Bochum)
25 Prof. Dr. Fischer, Thomas (BGH, U Würzburg)
26 Prof. Dr. Freund, Georg (U Marburg)
27 Prof. Dr. Frommel, Monika (U Kiel)
28 Prof. Dr. Gaede, Karsten (Bucerius Law School)
29 Prof. Dr. Giehring, Heinz (U Hamburg)
30 Prof. Dr. Grasnick, Walter (U Marburg/Düsseldorf)
31 Prof. Dr. Gropp, Walter (U Gießen)
32 Prof. Dr. Grünewald, Annette (Humboldt U Berlin)
33 Prof. Dr. Gubitz, Michael (U Kiel)
34 Prof. Dr. Günther, Klaus (U Frankfurt/M)
35 Prof. Dr. Haft, Fritjof (U München)
36 Prof. Dr. Hamm, Rainer (U Frankfurt/M)
37 Prof. Dr. Hardtung, Bernhard (U Rostock)
38 Prof. Dr. Hefendehl, Roland (U Freiburg)
39 Prof. Dr. Heinrich, Bernd (U Berlin)
40 Prof. Dr. Heinrich, Manfred (U Kiel)
41 Prof. Dr. Hellmann, Uwe (U Potsdam)
42 Prof. Dr. Herzog, Felix (U Bremen)
43 Prof. Dr. Hilgendorf, Eric (U Würzburg)
44 Prof. Dr. Hochmayr, Gudrun (U Frankfurt/O)
45 Prof. Dr. Höffler, Katrin (U Göttingen)
46 Prof. Dr. Jerouschek, Günter (U Jena)
47 Prof. Dr. Jeßberger, Florian (U Hamburg)
48 Prof. Dr. Joerden, Jan (Europa-Uni Frankfurt/O)
49 Prof. Dr. Kaspar, Johannes (U Augsburg)
50 Prof. Dr. Kinzig, Jörg (U Tübinge n)
51 Prof. Dr. Klesczewski, Diethelm (U Leipzig)
52 PD. Dr. Krahl, Matthias (U Frankfurt/M)
53 Prof. Dr. Krell, Paul (Bucerius Law School)
54 Prof. Dr. Hermann Christoph Kühn (U Augsburg)
55 Prof. Dr. Kühne, Hans Heiner (U Trier)
56 Prof. Dr. Kury, Helmut (MPI Freiburg)
57 Prof. Dr. Lesch, Heiko (U Bonn; Rechtsanwalt)
58 Prof. Dr. Lilie, Hans (U Halle-Wittenberg)
59 Prof. Dr. Lüderssen, Klaus (U Frankfurt/M)
60 Prof. Dr. Mansdörfer, Marco (U Saarland)
61 Prof. Dr. Marquardt, Helmut (U Bonn)
62 Prof. Dr. Mehle, Volkmar (U Bonn)
63 Prof. Dr. Merkel, Reinhard (U Hamburg)
64 Prof. Dr. Meyer-Goßner, Lutz (U Marburg; VRi.BGH aD)
65 Prof. Dr. Müller-Dietz, Heinz (U Saarland)
66 Prof. Dr. Müller, Egon (U Saarland)
67 Prof. Dr. Mueller, Henning (U Regensburg)
68 Prof. Dr. Müssig, Bernd (U Bonn, Rechtsanwalt)
69 Prof. Dr. Murmann, Uwe (U Göttingen)
70 Prof. Dr. Nestler, Cornelius (U Köln)
71 Prof. Dr. Neubacher, Frank (U Köln)
72 Prof. Dr. Neumann, Ulfrid (U Frankfurt/M)
73 Prof. Dr. Nix, Christoph (Konstanz)
74 Prof. Dr. Ostendorf, Heribert (U Kiel)
75 Prof. Dr. Paeffgen, H.-U. (U Bonn)
76 PrDz.Dr. Pollähne, Helmut (U Bremen)
77 Prof. Dr. Prittwitz, Cornelius (U Frankfurt/M
78 Prof. Dr. Puppe, Ingeborg (U Bonn)
79 Prof. Dr. Putzke, Holm (U Passau)
80 Prof. Dr. Quensel, Stephan (U Bremen)
81 Prof. Dr. Ransiek, Andreas (U Bielefeld)
82 Prof. Dr. Renzikowski, Joachim (U Halle)
83 Prof. Dr. Rönnau, Thomas (Bucerius Law School)
84 Prof. Dr. Rolinski, Klaus (U Regensburg)
85 Prof. Dr. Rosenau, Henning (U Augsburg)
86 Prof. Dr. Rzepka, Dorothea (U Frankfurt/M)
87 Prof. Dr. Roxin, Claus (U München)
88 Prof. Dr. Schall, Hero (U Osnabrück)
89 Prof. Dr. Scheerer, Sebastian (U Hamburg)
90 Prof. Dr. Scheffler, Uwe (U Frankfurt/Oder)
91 Prof. Dr. Scheil, Andreas (U Innsbruck)
92 Prof. Dr. Schild, Wolfgang (U Bielefeld)
93 Prof. Dr. Schmitz, Roland (U Osnabrück)
94 Prof. Dr. Schmoller, Kurt (U Salzburg)
95 Prof. Dr. Schroeder, Friedrich C. (U Regensburg)
96 Prof. Dr. Schroth, Ulrich (U München)
97 Prof. Dr. Schuenemann, Bernd (U München)
98 Prof. Dr. Schulz, Lorenz (U Frankfurt/M)
99 Prof. Dr. Schwaighofer Klaus (U Innsbruck)
100 Prof. Dr. Sessar, Klaus (U Hamburg)
101 Prof. Dr. Singelnstein, Tobias (FU Berlin)
102 Prof. Dr. Sonnen, Bernd-Rüdeger (U Hamburg)
103 Prof. Dr. Sternberg-Lieben, Detlev (U Dresden)
104 Prof. Dr. Thoss Peter (U Bremen)
105 Prof. Dr. Tondorf, Günter (RA, U Köln)
106 Prof. Dr. Triffterer, Otto (Paris-Lodron-Univ.)
107 Prof. Dr. Venier, Andreas (U Innsbruck)
108 Prof. Dr. Villmow, Bernhard (U Hamburg)
109 Prof. Dr. Vormbaum, Thomas (Fernuni Hagen)
110 Prof. Dr. Walter, Michael (U Köln)
111 Prof. Dr. Walter, Tonio (U Regensburg)
112 Prof. Dr. Wassmer, Martin (U Köln)
113 Prof. Dr. Weidemann, Jürgen (U Bochum)
114 Prof. Dr. Weigend, Thomas (U Köln)
115 Prof. Dr. Weßlau, Edda (U Bremen)
116 Prof. Dr. Wittig, Petra (U München)
117 Prof. Dr. Wolter, Jürgen (U Mannheim)
118 Prof. Dr. Wolters, Gereon (U Bochum)
119 Prof. Dr. Zaczyk, Rainer (U Bonn)
120 Prof. Dr. Zielinski, Diethart (U Hannover)
121 Prof. Dr. Zwiehoff, Gabriele (FernU Hagen)
122 Prof. Dr. Zerbes, Ingeborg (Uni Bremen)
123 Prof. Dr. Zopfs, Jan (U Mainz)
Angeschlossen haben sich:
Dr. Kühling, Jürgen (RiBVerfG a.D.)
Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V.
https://schildower-kreis.de/resolution- ... ndestages/

2.Normenkontrollantrag AG Bernau
Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so setzt es das Verfahren aus und holt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Genau das tat Amtsrichter Müller nun: In einem Verfahren wegen unerlaubten Erwerbs von wenigen Gramm Cannabis beschloss er im Dezember vergangenen Jahres, das Verfahren auszusetzen, da er "alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), soweit sie Cannabisprodukte in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG betreffen" für verfassungswidrig hält (Az. 2 Cs 226 Js 7322/19 (346/19)).
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Die Richtervorlage zum Verwenden:
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190906.pdf

3.Weiterer Normenkontrollantrag Amtsgericht Münster.
Das Amtsgericht Münster hat dieses Verfahren bereits im November letzten Jahres mit dem (Vorlage-) Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 50 Cs.260 Js 1073/20-184/20) ausgesetzt
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... rollantrag

4.Weiterer Normenkontrollantrag AG Pasewalk Aktenzeichen 2 BvL 5/21
Das Amtsgericht Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 29. Juni 2021 ein dort anhängiges Strafverfahren ausgesetzt und die Akten dem BVerfG nach 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob verschiedene Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes - soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten betreffen - mit dem Grundgesetz vereinbar sind”,
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... kontrolle/

5.Weiterer Normenkontrollantrag AG Osnabrück

Ich bin nicht mit der Ansicht alleine. :geek: Und warum reagiert seit 2013 die Politik nicht?
¸.•´ ♥ ☂Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ☂♥ ¯`•.¸ „Es stimmt nicht, dass gegen die Dummheit kein Kraut wächst -Es wird nur keines angepflanzt."
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie. :hahaha:
LachendeLeopardin

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von LachendeLeopardin »

Ich bin schon froh wenn Cannabis legalisiert wird und die nich mein Kraut illegal machen 🙄
Benutzeravatar
MagiaJo64658
Beiträge: 115
Registriert: 26. Jul 2020, 23:37
Wohnort: 64658

Re: Cannabis Verbot verfassungswidrig

Beitrag von MagiaJo64658 »

Psychelution hat geschrieben: 4. Dez 2021, 07:26 Markus Berger meinte gestern auch in der neuen DEA-Folge, dass er erst an die Legalisierung glaubt, wenn sie in Kraft tritt…
Exakt dasselbe hat Götz Widmann zu mir gesagt.
¸.•´ ♥ ☂Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ☂♥ ¯`•.¸ „Es stimmt nicht, dass gegen die Dummheit kein Kraut wächst -Es wird nur keines angepflanzt."
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie. :hahaha:
Antworten