10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Rechtliches
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Fruchtfliege
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von Fruchtfliege »

Dobendan hat geschrieben: 4. Jul 2019, 00:19
- Ein Test NUR auf Alkohol oder NUR auf Btm sei überholt...geht wohl nun auch Beides. Also ein Alibi Bier trinken sei in dem Fall sinnlos^^
Ein Alibi Bier kann sogar richtig gefährlich für den Führerschein sein.
Das ist dann Mischkonsum.
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Dobendan
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von Dobendan »

Gut zu wissen!
Danke

Seit zwei Wochen auch keinen Tropfen angerührt, doch zu oft hier und da mal ein Bierchen.
Irgendwie einfach kein Bock mehr drauf. Mal sehen wie lange das anhält, aber grad fühlt es sich ganz gut an :-)
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MagiaJo64658
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von MagiaJo64658 »

Also ich habe die Erfahrung gemacht dass die Bundesländer höchst unterschiedlich mit Medizin Cannabis Patienten hantieren.
So wurde mir in Heidelberg vor der Kundgebung des Hanfverbandes mein Joint weggenommen und trotz aushändigen der Rezeptkopie und Cannabispatientenausweiß alles einkassiert und ne Strafanzeige geschrieben.
Ich habe die Originalrezepte, die Quittung der Apotheke und die Dose als Hochauflösendes Photo zu der Polizei versendet und auch an die Staatsanwaltschaft,
dann Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verfolgung Unschuldiger sowie wegen Dienstvergehen der Beamten, hatten ihre Dienstausweiße verweigert zu zeigen und gefordert das ich Ersatz von dem Cannabis erhalte wie in Ulm und Münchener Urteil, da der ja nun Hygienisch unbrauchbar ist.
-Fazit Dienstaufsichtsbeschwerde eingestellt worden,
§31a wegen Geringfügigkeit eingestellt aber dafür im InPol Eintrag als BTM Konsument sowie im Bundeszentralregister.Damit bin ich quasi zum Abschuss freigegeben, daher bin ich damit nicht einverstanden.
Nun wurde Anklage vor dem Strafgericht HD erhoben wegen Besitz von BTM.
Ich habe nun Akteneinsicht für Betroffene gefaxt und Verfahrenseinstellung aus Rechtlichen Gründen separat beantragt, und darauf gepocht das ich Ersatz in Höhe von 6,60Euro erwarte, sowie Löschung der Einträge als BtM Konsument.
Mal schauen was des wird.
Bei Kontrollen ist es immer gut nicht verschüchtert aufzutreten und die Dienstvorschriften für Schutzpolizei Beamte zu kennen, dann merken die das man kein "leichtes Opfer "ist.
Es muss immer ein klares Indiz vorliegen um Maßnahmen zu rechtfertigen, also fragt man höflich aber bestimmt was den vorliegt und bei
Frage nach Rhomberg Test (Psychmotoriktest) immer verneinen,
bei Urintest immer verneinen mit Hinweiß auf die Geringe Spezifität sowie Sensivität zudem weiß man ja nicht ob der Antigen Test vorschriftsmäßig gelagert wurde.
Unter 8Grad geht der Mah-San Test mit 25er Cut/Off eh nicht mehr gescheit und bei über 28 Grad auch nicht.
Daher auf Bluttest bestehen und falls die es Ernst meinen, zu Protokoll geben mit der Maßnahme nicht einverstanden zu sein, und Durschlag mitgeben lassen, namen der Beteiligten Dienstzug und Nummern protokollieren.

Später über Anwalt angeben legalen Industriehanf Oral konsumiert zu haben dies ist nämlich lt.EU Rückstandshöchstmengenverordnung mit 0,3%THC erlaubt die Normierung war 1997.
Der Bürger darf THC Reste im Blut haben es gilt" In Dubio Pro Reo" soll der Staatsanwalt beweißen. dass deren GC /MS Analyse das unterscheiden kann.
Dann wirds eingestellt.EU Regelung schlägt Landesrecht denn Deutschland hatt des mitratifiziert gehabt.
Hab damit schon das Arbeitsamt Darmstadt+Frankfurt/Main auf Annerkenntnisurteil verklagt 2019 weil die mich zum UK Test nötigen wollten.
Bin vom Fach. Peace420
Wenn man Frech werden mag darf man gerne Flyer von LEAP im Auto verraffen.

Angaben gegenüber den Beamten nie auch nix anbei auch nicht zu legalen Rauschmitteln wie Alk. das kann alles vor der Fahrerlaubnissbehörde als Anzweifeln eurer Eignung benutzbar sein.
Angaben zu Medizinischem Sachverhalten Krankheiten etc.auch nicht, redet
Belanglosen Kram übers Wetter über den Neuen Tatort oder über den Zustand eures Autos sofern der OK ist.
Die werden geschult euch mit Fangfragen unter Druck zu setzen.Daher gaaanz ruhig. Rote Augen oder vermeintliche Gerüche sind Rechtlich kein Hinreichendes Indiz für weitere Maßnahmen,
nach einiger Zeit darauf hinweißen dass du ein Auto besitzt um nicht irgendwo draussen herumzustehen und fragen wann es denn jetzt weiter geht.

https://fuehrerscheinkampagne.de/
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Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie. :hahaha:
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MagiaJo64658
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von MagiaJo64658 »

"Zu deinem Punkt 3 chronic, nichts zuzugeben, hätte ich noch eine Frage in die Runde:
Geht es jemandem hier ähnlich, dass er mit "Jugendsünden" im Bezug auf Btm schon aktenkundig wurde? Gebt ihr das bei einer Kontrolle sofort zu, oder wie handhabt ihr das?[/quote]"

Hinweiß:ProTip
Die Löschungsfristen bei der Inpol Eintragung ist 10Jahre wird de Facto aber erst rausgenommen,
wenn Betroffene eine Akteneinsicht beantragen da dann vorher die Fristen überprüft werden,
daher lohnt es sich AKteneinsicht zu beantragen um ne Neue weiße Weste zu haben.
Das führt zu weniger Kontrollen sowohl im PKW als auch zu Fuß.
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lilskrrby
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von lilskrrby »

polizei aggresion steigt auch jahr zu jahr immer mehr :an. :Skull: durfte dieses jahr meine schuhe ausziehen. weil ich der einzig bunt bekleidete mensch hier unterwegs bin. was ich damit sagen will ist das die polizei mit ihren unreinen geistern sowieso ihre langweile verteiben und macht ausüben ist eh nichts zu tun also ab mit dir.
LachendeLeopardin

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von LachendeLeopardin »

Fruchtfliege hat geschrieben: 27. Aug 2017, 21:36 Bisher hat mir die Aussage=
,,Ich bin in der ....Strasse(Drogenvirtel) aufgewachsen, ich habe gesehen was Drogen anrichten. Bin ich froh das ich da weggezogen bin...“
Du bist sehr gut darin die Überlebensregel #1 in der Zivilisation zu befolgen "Du musst einfach Lügen!" 😹
Ich meine das ernst, in dieser Gesellschaft ist es nunmal leider gefährlich die Wahrheit zu sagen, und das eigentlich fast immer....
Und Regel #2 kennen hoffentlich auch alle "lass dich nie erwischen!"
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MagiaJo64658
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von MagiaJo64658 »

Dobendan hat geschrieben: 4. Jul 2019, 00:19 Als Cannabispatient erhoffe ich mir im Ernstfall, dass mein Arzt mich da raushaut. An dem Grenzwert von 1ng / ml Blut hat sich noch immer nichts geändert oder?
Ach Leute es ist einfach so lächerlich! Wie können die Entscheider da nur so engstirnig sein?!
Vergiss es, wenn dein Vater nicht Justizminister ist oder Staatsanwalt kannst es vergessen. Der Arzt kann dir als C Patient nicht helfen.
Ich habe gerade selber ein Verfahren mit denen weil ich Bedrocan 0,2G hatte. Die wollen Rezept Kassenzettel und Dose nicht als Entkräftigungsbeweiß gelten lassen. Das im LG Heidelberg.
Die Polizei leitet trotzdem Infos zur Fahrerlaubnissbehörde weiter das ist der eigentliche Skandal, noch bin ich ohne Urteil. Denunziantenstaat.
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Dobendan
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Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Beitrag von Dobendan »

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