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10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 19. Jul 2014, 18:05
von אל תשאלו
10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen in Deutschland

Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene, die im Straßenverkehr oder auch sonst mit der Polizei konfrontiert sind, aus Unkenntnis oder Unsicherheit z.T. krasse und teure Fehler begehen oder doch zumindest den Beamten das Leben unnötig leicht machen. Die nachfolgenden Regeln für Polizeikontrollen sollen ein Gefühl für richtigeres Verhalten vermitteln.

1. Keinen Anlass geben!
Die Polizei sucht (oder behauptet auch einfach) Anlässe, um einzuhaken und zu vertiefen. Stichwort Anfangsverdacht! Vermeide alles, an das sich ein Verdacht anknüpfen könnte (s.u.).

2. Keine Hilfe leisten!
Führerschein, Verbandskasten, Warndreieck etc. müssen mitgeführt und vorgezeigt werden. Alles andere sollen die Beamten im Zweifel selbst herausfinden. Insbesondere keine Angaben zu Besitz oder Konsum (auch in der Vergangenheit) von legalen oder illegalen Rauschmitteln machen. Niemals freiwillig auch nur kleine Mengen illegaler Rauschmittel herausgeben oder verraten, wo diese ggf. versteckt sind.

3. Nichts zugeben!
Weder als Zeuge noch als Beschuldigter muss man bei der Polizei Angaben zu Straftaten (z.B. BtMG) oder Ordnungswidrigkeiten (StVG) machen. Der Beschuldigte – also derjenige, der ggf. eine Straftat (z.B: Besitz von illegalen Rauschmitteln, Trunkenheitsfahrt o.ä.) begangen hat – DARF LÜGEN und sollte es auch tun! Also alles verneinen, abstreiten, bestreiten und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. auch gar nichts mehr sagen.

4. Nichts rumliegen lassen!
Illegale Rauschmittel schon mal gar nicht, aber auch kein Konsumequipment wie lange oder spezielle Blättchen, Rauchgeräte etc. Schon Drehtabak ist nicht optimal. Ebenso wenig Alkoholdosen oder -flaschen.
Alle diese Dingen können einen Anfangsverdacht begründen.

5. Nichts freiwillig machen!
Stichwort wieder Anfangsverdacht! Urintests sind freiwillig, Finger-Nase-Probe ist freiwillig, ins Atemalkoholgerät pusten ist freiwillig, in die Pupillen leuchten lassen ist freiwillig, Wischtests am Körper sind freiwillig, Angaben machen ist freiwillig (s.o.). Alle diese Dinge dienen der Polizei dazu, einen (offiziell darstellbaren) Verdacht zu begründen oder zu behaupten, um dann weitere Maßnahmen (Blutprobe, Durchsuchung etc.) rechtfertigen zu können. Werden die Maßnahmen verweigert, muss die Polizei überlegen, ob sie auf schmaler oder improvisierter Grundlage eine Blutprobe anordnet oder anordnen lässt – immerhin eine Körperverletzung, für die sich der Beamte ggf. nachher rechtfertigen muss.

6. Nicht zustimmen!
Immer alles von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem/ der RichterIn anordnen lassen. Niemals einer Personen-, Auto- oder Wohnungsdurchsuchung zustimmen. Niemals einer Blutprobenentnahme zustimmen. Niemals einer Sicherstellung (Beschlagnahme) zustimmen. Niemals freiwillig ins Mobiltelefon schauen lassen oder die Pin herausgeben.

7. Nicht bluffen lassen!
Behauptungen keinen Glauben schenken wie: „Wir finden sowieso alles“ oder „Der Hund findet sowieso alles und macht dann noch alles andere kaputt“ oder „Wenn Sie das nicht machen oder sagen, müssen wir Sie mitnehmen“ oder „Dann dauert das eben länger“ oder „So ein Unsinn, wer hat Ihnen das denn erzählt“ oder „Das ist besser für Sie“ oder „Das ist doch nicht so schlimm“ oder „Wir wollen doch nur spielen“. Die Beamten haben im wesentlichen nur Ihre ermittlungstaktischen Interessen im Blick und noch dazu häufig gar keinen exakten Überblick über die Rechtslage oder Konsequenzen. Und Hunde werden schnell müde und sind dann erstmal nicht mehr zu gebrauchen.

8. Keinen Widerstand leisten!
Sollte die Polizei eine Maßnahme anordnen oder vornehmen, sitzt man zunächst am kürzen Hebel. Deshalb ggf. seinen Protest und Widerspruch zum Ausdruck bringen, aber nicht die sachliche Diskussionsebene verlassen oder gar eine körperliche Auseinandersetzung führen.

9. Realistisch sein!
Der Umgang mit illegalen Drogen, auch mit kleinen Mengen und Cannabisprodukten, ist strafbar und zieht jede Menge unangenehme und teure Konsequenzen nach sich. Auch geringe Restwerte im Blut, die im Rahmen des Führens eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr nachgewiesen werden, begründen ganz überwiegend die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Konsum am Abend zuvor ist diesbezüglich hoch riskant.

10. Ruhig, freundlich, sachlich, aber bestimmt bleiben!

http://www.mushroom-magazine.com/10-reg ... ontrollen/

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 22. Jul 2014, 20:04
von LOPHÖPHORA
Guter Post. :78:
Kann viel Geld sparen

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 12. Dez 2014, 13:52
von AshTea
Vielleicht noch einen Zusatz. Bei Warndreieck und Verbandskasten lohnt es sich diese in der Fahrgastzelle zu verstauen, damit du den Kofferraum nicht öffnen brauchst, denn diesen musst du nicht zeigen. Ich habe zufällig kürzlich zu dem Thema 2 Videos gefunden, die im wesentlichen fast vollständig das wiedergeben, was chronic geschrieben hat. Ich möchte sie dennoch mit anfügen, da in dem einen sich 2 Juristen unterhalten und in dem anderen noch diverse Paragraphen vorkommen, die man sich merken könnte.



Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 27. Aug 2017, 21:36
von Fruchtfliege
Bisher hat mir die Aussage=
,,Ich bin in der ....Strasse(Drogenvirtel) aufgewachsen, ich habe gesehen was Drogen anrichten. Bin ich froh das ich da weggezogen bin...“

Gut geholfen. Danach gabs keine Fragen mehr zu Drogen.
Auch pusten musste ich nie. Ich trinke keinen Alkohol... das haben sie mir immer abgekauft...weils stimmt...

Oder weil ich das UltimaCharisma habe... ich könnte ner Nonne nen Strapon aufschwatzen xD

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 11. Okt 2017, 22:58
von Divinity
Sehr gut passt zu dem Thema auch dieser Beitrag hier, sehr empfehlenswert:


Zu deinem Punkt 3 chronic, nichts zuzugeben, hätte ich noch eine Frage in die Runde:
Geht es jemandem hier ähnlich, dass er mit "Jugendsünden" im Bezug auf Btm schon aktenkundig wurde? Gebt ihr das bei einer Kontrolle sofort zu, oder wie handhabt ihr das?

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 11. Okt 2017, 23:17
von אל תשאלו
Divinity hat geschrieben: Zu deinem Punkt 3 chronic, nichts zuzugeben, hätte ich noch eine Frage in die Runde:
Geht es jemandem hier ähnlich, dass er mit "Jugendsünden" im Bezug auf Btm schon aktenkundig wurde? Gebt ihr das bei einer Kontrolle sofort zu, oder wie handhabt ihr das?
Zugeben muss man erst einmal gar nichts.

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 11. Okt 2017, 23:23
von Divinity
So habe ich das bis jetzt auch gehandhabt, was mir dann aber auch schon als Grund für eine größere Kontrolle ausgelegt wurde. Nachdem Personendaten abgeglichen wurden, hieß es dann, dass es sehr verdächtig wäre, so etwas zu verschweigen... Nur gehe ich davon aus, dass wenn man die Frage "schon mal mit der Polizei zu tun gehabt" wahrheitsgemäß beantwortet, dies auch zum selben Ergebnis führt... zumindest wenn man in einem Bundesland verkehrt, welches bekannt für seine motivierten Schergen im Bezug auf Btm ist

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 3. Jan 2019, 18:17
von Herr von Böde
Vielleicht ganz nützlich:


Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 3. Jan 2019, 19:11
von Bender
Die 10 Punkte sind auf jedenfall wichtig und richtig. Nie etwas sagen / machen was man nicht unbedingt muss. Meine Erfahrung mit der Rennleitung ist allerdings, dass es absolut egal ist was du machst - wenn ihnen dein Gesicht trotz freundlichem Auftreten nicht gefällt nehmen sie dich mit - auch ohne einen Eintrag oder Vorbelastungen :!:

Re: 10 goldene Regeln im Umgang mit Polizeikontrollen

Verfasst: 4. Jul 2019, 00:19
von Dobendan
Danke für die Regeln! Die muss ich mir wohl noch ein paar mal in Gedächtnis rufen, um sie dann auch anzuwenden. Bei der Aufregung würde ich sonst sicher was verpeilen. Selbst wenn man nix angestellt hat, ist die Uniform auf der anderen Seite doch meist irgendwie beunruhigend.

Das Topic ist ja schon etwas älter! Ich hörte Neuerungen wie:

- Ein einzelner Polizist darf dich nun auch aus dem Verkehr ziehen.
- Ein Test NUR auf Alkohol oder NUR auf Btm sei überholt...geht wohl nun auch Beides. Also ein Alibi Bier trinken sei in dem Fall sinnlos^^

Als Cannabispatient erhoffe ich mir im Ernstfall, dass mein Arzt mich da raushaut. An dem Grenzwert von 1ng / ml Blut hat sich noch immer nichts geändert oder?
Ach Leute es ist einfach so lächerlich! Wie können die Entscheider da nur so engstirnig sein?!