Pilze im BTMG

Rechtliches
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tier
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Pilze im BTMG

Beitrag von tier »

Mir scheint das BTMG nicht ganz logisch aufgebaut. Gerade suche ich, warum Psilo-Pilze verboten sein sollen.

Psilo-Pilze selbst finde ich nicht im Anhang I. Jedoch Salvia, Cannabis und Cannabisharz.

dann gibt es am Ende des Anhang I diesen Satz
Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Ich vermute mal die Einschränkung "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist." bezieht sich auf den gesamten Satz, der beginnt mit "Stoffe nach §2".

Mir erschließt sich daher auch nicht die Rechtliche Einschätzung in Wikipedia
In Deutschland sind die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfasst.[34] Besitz von und Handel mit diesen Pilzen sind daher unabhängig vom Zweck des Besitzes (mit eng begrenzten Ausnahmen, beispielsweise zum Zweck pilzkundlicher Sammlungen), in Deutschland strafbar.
Insbesondere das Besitz von und Handel mit diesen Pilzen sind daher unabhängig vom Zweck
Der Wikipedia-Satz ist in sich selbst schon ein Widerspruch, da es erst heisst "unabhägig vom Zweck" und dann "Zweck pilzkundlichlicher Sammlungen"


Ich vermute dass soll bedeuten, dass sich Drogenkonsumenten gerne rausreden, sie würden Pilze nur angucken wollen, und ihnen dann einfach unterstellt wird, sie würden sie missbrauchen wollen. Dass also praktische Rechtsprechung unabhängig vom vorgeblichen Zweck ist... ODER wie kann ich mir das unabhängig vom Zweck erschließen?

Nach meinem Verständnis ist reines Psilocybin unabhängig vom Zweck verboten, und ein Pilz der Psilocybin enthält nur dann, "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.".

Das hieße, wenn Microdosing eine gängige Anwendungsart ist, dann sind Pilze für diese Anwendung legal, weil es keinen Missbrauch darstellt.
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psilobob
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von psilobob »

tier hat geschrieben: Der Wikipedia-Satz ist in sich selbst schon ein Widerspruch, da es erst heisst "unabhägig vom Zweck" und dann "Zweck pilzkundlichlicher Sammlungen"


Ich vermute dass soll bedeuten, dass sich Drogenkonsumenten gerne rausreden, sie würden Pilze nur angucken wollen, und ihnen dann einfach unterstellt wird, sie würden sie missbrauchen wollen. Dass also praktische Rechtsprechung unabhängig vom vorgeblichen Zweck ist... ODER wie kann ich mir das unabhängig vom Zweck erschließen?

Nach meinem Verständnis ist reines Psilocybin unabhängig vom Zweck verboten, und ein Pilz der Psilocybin enthält nur dann, "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.".

Das hieße, wenn Microdosing eine gängige Anwendungsart ist, dann sind Pilze für diese Anwendung legal, weil es keinen Missbrauch darstellt.
Das trifft genau zu, man kann ja auch einen Peyote, oder eine Kathpflanze, oder auch etwas DMT-haltiges besitzen, aber zu Rauschzwecken ist es eben verboten.
Bei Pilzen sind natürlich andere Anwendungen eher schwammig(haha, Schwammerl :D) gehalten und man kommt wohl auch eher nicht damit durch solche zu besitzen, nicht wie es mit Btm-haltigen Gewächsen der Fall ist.

Daher ist für mich diese Riesenaktion bei der sie dem Rühlemann die Kathpflanzen wegnahmen eigentlich nicht ganz koscher... Immerhin haben die heute noch, in einem Vogelkäfig, eine dieser Pflanze im Laden stehen... (neben der Kasse)
Man sollte sich die Zeit nehmen ab und zu innezuhalten um an den Blumen zu riechen, rauchen, essen, schnupfen, brauen, extrahieren, observieren, analysieren oder sie anderweitig wertzuschätzen. :)
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Pusemuckel
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von Pusemuckel »

tier hat geschrieben:Das hieße, wenn Microdosing eine gängige Anwendungsart ist, dann sind Pilze für diese Anwendung legal, weil es keinen Missbrauch darstellt.
@ Tier: mal ganz krass formuliert kommt es notfalls auf Richter bzw. Staatsanwalt an und wie die das sehen..... In dem oben von mir zitierten Fall könnten sie dir aber mit dem AMG kommen..... :smiley33.gif:
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tier
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von tier »

Wenn ich mir Pilze für Microdosing growe müsste das also die gleiche Strafbarkeit haben, wie wenn ich mir Thymian gegen Halsweh growe.

Wenn ich das ganze auch noch gewerblich mache, kommt mir das Gefühl, als ob es noch einen Unterschied gibt. Vermutlich in der Werbung: Ich darf wenn ich Thymian verkaufe keine Werbung machen, dass er gegen Halsweh hilft. Verkauf ich Pilze wird sofort Missbrauch unterstellt. Und Werbung machen bezügl. Microdosing wäre nicht erlaubt.

Also müsste Microdosing im großen Stil gängig sein, damit Pilze legal handelbar wären.

Auch die Leute die Pilze gegen Migräne/Clusterkopfschmerz anbauen, dürften dies Legal tun können, wenn ich das Gesetz richtig verstehe.

Das AMG betrifft vermutlich nicht den Anbau für den privaten Gerbauch, sonst müsste Thymian eben auch unters AMG fallen, was ich mir kaum vorstellen kann.

Wo ich auch noch einen Knackpunkt sehe ist die Formulierung "Missbrauch zu Rauschzwecken" im BTMG. Dies scheint zu bedeuten als sei jeglicher Rauschzweck ein Missbrauch. Dies ist m.E. nicht haltbar.
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von Pusemuckel »

Also um überhaupt eine kleine Chance haben zu wollen damit durchzukommen, bräuchte man wohl auch wissenschaftliche Studien die man vor Gericht als Beweise vorlegen könnte, sollte es in so einem Fall zu ner Verhandlung kommen....

Aber was die Schwammigkeit deutscher Gesetze bzw. Vorlagen angeht, so hatte ich neulich ein schönes Gespräch mit meiner Scheidungsanwältin! In der Düsseldorfer Tabelle, in der der Unterhalt für Kinder geregelt wird, heißt es: "Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar." aber wehe du sagst "Ich halte mich nicht dran!" :f632ggqu.gif:
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von tier »

wissenschaftliche Studien ??

nach meinem Verständnis müsste doch schon der Placebo-Effekt ausreichend sein um Pilze für Microdosing zu legitimieren.
Es wird dann mehr vom Kontext / Umfeld abhängen, ob das glaubwürdig ist.
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Pusemuckel
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von Pusemuckel »

Überleg mal wie schwer das selbst für Schwerstkranke ist an medizinisches Mariuhana zu kommen..... und dann kommst du jetzt mit noch schlimmeren Teufelsdrogen an.... :Skull:
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von tier »

Das seh ich anders.

Cannabis steht ausdrücklich im Anhang I.
Pilze nicht.

Pilze stehen nur drin als, sofern Missbrauch damit geplant ist. Bei Nutzung als Medizin ist das eindeutig nicht der Fall.

Naja, vielleicht sollt ich den Ball flach halten, und nur kein Aufsehen erregen..
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von Pusemuckel »

tier hat geschrieben:Das seh ich anders.

Cannabis steht ausdrücklich im Anhang I.
Pilze nicht.
Soso...... also nur weil Cannabis im Anhang I aufgelistet ist und Pilze nicht, sind Pilze "gesünder"?? Sach bloß du glaubst den Gesetzesschreibern jedes Wort..... :irre: :m037:

:angel: :pope: :angel:

Diese "Psylopilze", auch "Drogenpilze" genannt, sollen angeblich eine bewußtseinserweiternde Wirkung haben!! Da kann der Gesetzgeber nicht zulassen, daß da jemand ausversehen eine Überdosis als die empfohlene Mikrodosis zu sich nimmt und womöglich hinter die Kulissen schauen kann..... :shroomer:
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tier
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Re: Pilze im BTMG

Beitrag von tier »

Sorry, Deine Worte sind aus dem Gesetztext nicht ableitbar.

Da steht: Missbrauch zu Rauschzwecken

Wenn ich eine Microdosis nehme und dann doch berauscht bin, dann sagt das noch nicht so viel über den Zweck aus.

Nagut, als Pilzbesitzer, braucht man dann wohl trotzdem einen Safe, um sicherzustellen, dass nicht ein Besucher einen Pilz mitnimmt und ihn dann missbraucht.

Letztlich geht es darum den Richter klar zu machen, was war. Leider finde ich keine Gerichtsurteile bei dem es blos um Besitz geht (nicht Handel).

Hier ist was, aber auch nicht exakt, immerhin "Gesundheitszwecke":
http://www.mz-web.de/aschersleben/geric ... 71228.html
Eigenbedarf: 2 Schlagringe, Ecstasy, Cannabis und 500g Mushrooms = 2 Jahre auf Bewährung +100 Stunden
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