EU-Regelung

Rechtliches
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hammock
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EU-Regelung

Beitrag von hammock »

Hi zusammen,

in absehbarer Zeit wird eine EU-Behörde gegründet, die sich mit bestimmten Stoffen und Stoffgruppen beschäftigt. In erster Linie geht es dabei um sogenannte "Neue psychoaktive Substanzen". Das muss aber nicht heißen, dass nicht auch Stoffe in Augenschein genommen werden, die pflanzlichen Ursprungs sind.


Damit so eine EU-weite Behörde gegründet werden kann, bedarf es der Zustimmung aller Mitgliedsländer. Einen entsprechenden Vorschlag gibt es schon:

http://www.bundesrat.de/cln_350/SharedD ... 692-13.pdf


Dieser sollte eigentlich am 19.12.2013 vom Bundesrat abgesegnet werden. Dieser Tagespunkt stand auch dort noch Anfang Dezember mit auf der Tagesordnung, aber mittlerweile ist er nicht mehr vorhanden:

http://www.bundesrat.de/cln_319/nn_2417 ... __nnn=true

oder hab ich was übersehen ?


Aber davon ab, die EU ist trotzdem dabei, sich in dieser Richtung zu engagieren:

http://www.emcdda.europa.eu/publication ... R_PUB=2013



Also irgendwas wird sich da demnächst ändern !
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nanometer
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Re: EU-Regelung

Beitrag von nanometer »

hammock hat geschrieben:
Also irgendwas wird sich da demnächst ändern !
Und wenn man guckt welchen Mist die EU im Chemikalienrecht verzapft hat vermutlich nicht zum positiven hin...
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EdwardElric
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Re: EU-Regelung

Beitrag von EdwardElric »

Da kommt mir nur ein gedanke: Nein verdammte scheisse aber auch.
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Pusemuckel
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Re: EU-Regelung

Beitrag von Pusemuckel »

Danke für die Infos @ hammock!! :beer_drink:
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hammock
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Re: EU-Regelung

Beitrag von hammock »

Jo, bitte, gern geschehen. Ich bleib am Ball ! :beer:

Wäre aber trotzdem schön, wenn es hier noch jemand anderen gibt, der sich mit der Thematik auseinander setzt !
Auf zwei Beinen steht es sich besser ;)


Lg, hammock
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bluesky
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Re: EU-Regelung

Beitrag von bluesky »

Jaja... bin ja schon da :beer:

Irgendwie begreifen tu ich das ja noch, aber die EU legt sich mächtig ins Zeug das zu verhindern. Gaanz früher sollten Gesetze klar und deutlich formuliert sein. Aber eine EU-Verordnung ist eben eine Verordnung und muss nicht nach geltendem nationalen Recht gehen. Und fragen kann man auch kaum jemanden weil die "Experten" selber anfangen zu straucheln.

Wüsste mal gerne, wer sich einen solchen Entwurf (außer mir jetzt) wirklich durchließt. Die müssen im Bundesrat doch so viel durchwinken. Keiner kann so viel Paragraphen lesen... oder? :ko:
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hammock
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Re: EU-Regelung

Beitrag von hammock »

Für´s Lesen werden die ja auch nicht bezahlt. Wäre auch viel zu teuer ... "Winken" ist billiger.

... und außerdem ... sind´s halt offensichtlich auch nur Augsburger Puppen

:smiley32: :smiley32: :smiley32:
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hammock
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Re: EU-Regelung

Beitrag von hammock »

Hi zusammen,

wie ich gestern im Radio gehört hab, wollte der EuGH gestern über die Frage entscheiden, ob RC´s unter´s AMG fallen.
In der entsprechenden Datenbank:

http://www.eu-info.de/eugh/

finde ich jedoch keine neuen infos dazu.

Gibt es noch ne andere site, wo man sich informieren kann?


Lg, hammock
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Pusemuckel
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Re: EU-Regelung

Beitrag von Pusemuckel »

Nuh gib den Bürokraten doch erstmal etwas mehr Zeit, die müssen doch auch erstmal ihren Kaffee austrinken bevor sie die neuesten Urteile veröffentlichen!!! :beer:
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hammock
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Re: EU-Regelung

Beitrag von hammock »

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen

Alkohol, Tabak und Koffein, die in unterschiedlichen Dosierungen der Definition der neuen psychoaktiven Substanzen entsprechen und langfristig schädlich wirken, werden nach den Definitionen der UNO und der EU ausdrücklich ausgeschlossen. Dies lässt sich im Alltag oder in wissenschaftlichen Studien weniger leicht aufrechterhalten, wenn sie gemeinsam konsumiert werden und sich ihre Wirkung vermischt — zumal die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen von Alkohol und Tabak wesentlich schwerwiegender sind als die der meisten neuen psychoaktiven Substanzen. Allerdings sind Forscher und Gesetzgeber in diesen Fragen nicht immer einer Meinung, weshalb es dringend erforderlich ist, dass ein Verfahren zur quantitativen Bewertung der Schäden und der Risiken vereinbart wird.


den folgenden link zur Quelle bitte erst kopieren und in einem neuen tab öffnen:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 6166&rid=3
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