Zur Legalität von Catha Edulis

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daeumler01
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Zur Legalität von Catha Edulis

Beitrag von daeumler01 »

Hallo,

ich weiß nicht, ob es bekannt ist oder jemanden interessiert, aber der Kathstrauch (Catha Edulis) scheint in Deutschland nicht zwingend illegal zu sein (hatte es hier in einem anderen Thread gelesen).
In dem Wikipedia-Artikel steht nichts zur Legalität, allerdings wurde das Thema auf der Diskussionsseite des Artikels im Jahre 2009 und 2012 besprochen.
Ich hab gerade mal durch die Anlagen des Btmg geblättert. Cathin ist als Anlage 3 verschreibungs- und verkehrsfähig. Von Pflanzen(-teilen) ist nichts erwähnt. Demnach müßte der Besitz und die Weitergabe von Samen, Pflanzen und Pflanzenteilen legal sein. Bei Cannabis, als Gegenbeispiel, ist der Besitz von Pflanzen(-teilen) explitzit in Anlage 1 erwähnt und verboten.
Aufgrund eines Zeitungsbeitrages kam ich mal wieder dazu, durch die Anlagen des BtMG zu blättern. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Inhaltsstoffe Cathin in Anlage III und Cathinon in Anlage I aufgeführt sind, die Pflanze (Catha edulis) als solche jedoch nicht. Ähnlich ist es bei dem Kaktus Lophophora williamsii, deren Inhaltsstoff Mescalin in Anlage I des BtMG aufgeführt ist, die Pflanze nicht. Davon ausgehend, dass bei Lophophora williamsii scheinbar die (lebende) Pflanze (in Deutschland) legal ist, sollte dies beim Kathstrauch eigentlich ähnlich sein, so dass nur die Droge Kath, also die geernteten Blätter, nicht aber der Kathstrauch selbst verboten sind.
In botanischen Gärten in Deutschland finden sich öfters Pflanzen. Sie befinden sich in öffentlich zugängigen Bereichen (meist bei den Nutz- oder Kulturpflanzen), sodass Blätter abgezupft werden können. Es gibt dagegen keine Vorsichtsmaßnahmen. Das ist kein Beleg für, aber ein Hinweis auf die Legalität der Pflanze.
Die Haltung von Kath aus botanischem Interesse ist legal. Siehe hier auf Seite 170. Die Haltung zu Missbrauchszwecken ist illegal, aber dies muss einem erst nachgewiesen werden. Es wird wohl kein Gericht interessieren, ob jemand im stillen Kämmerlein die Blätter seine Wintergartenpflanzen futtert.
Der letzte Beitrag bezieht sich auf den Bericht "Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen" vom Bundesinstitut für Risikobewertung aus dem Jahre 2012. Darin heißt es:
Außerdem ist die Pflanze Catha edulis nicht verkehrsfähig, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist (BtmG, Anlage I).
Eigentlich muss einem der Missbrauch dann ja nachgewiesen werden.
Leider haben sich konservative Fortschrittsbremsen und Ideologen natürlich noch nie von Gesetzen stören lassen. So schreibt Daniel Rühlemann, dessen Gärtnerei die Pflanze im Sortiment hatte:
mmmhhh.... was soll ich jetzt antworten.

Wir haben von 1997-2003 Kathpflanzen vermehrt, kultiviert und verkauft. Bis im letzten November die Staatsanwaltschaft in der Gärtnerei war und unsere sämtlichen Bestände an Kath (Catha edulis) als "Rauschgift" beschlagnahmt hat. Ein Gerichtsverfahren konnten wir gerade mal abwenden, gegen Zahlung einer kleinen Strafe.

Für uns etwas unverständlich, denn es gibt doch viel gefährlichere Pflanzen, wie z.B. Eisenhut, eine tödlich giftige Pflanze, die in vielen Gartencentern ohne Warnhinweis als Zierpflanze verkauft wird.

Seither verkaufen wir die Pflanze natürlich nicht mehr.

Was wird wohl die nächste Pflanze sein, die verboten wird? Salvia divinorum? Sceletium tortuosum? Rivea corymbosa?

Wie Sie verstehen werden, werde ich mich nicht aufs Glatteis begeben, und Ihnen erzählen, wie man diese Pflanze vermehrt oder pflegt. - Nachher heißt es noch "Beihilfe zum Drogenkonsum"!
Ich bezweifel mal, dass damals die Rechtslage restriktiver war als heute.
Und wenn mir das Offtopic gestattet ist: Ich hatte damals vermutet, dass Rühlemanns Kratom aus Angst vor Repressalien aus dem Sortiment genommen hatte. Offiziell war die Begründung ja, dass Kratom aus dem Sortiment genommen wurde, wegen "zu schwierig in der Kultur" und "zu anfällig für Schädlinge". Als jemand, der von sich behauptet, Kratom ein wenig zu kennen, kann ich denen diese Begründung nicht abkaufen.
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Attic
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Re: Zur Legalität von Catha Edulis

Beitrag von Attic »

Was die Illegalität von Pflanzen angeht, sind dies nur sehr wenige: E. coca und Verwandte, Cannabis, P. somniferum und Salvia divinorum

Sprich, obige Pflanze ist legal
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אל תשאלו
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Re: Zur Legalität von Catha Edulis

Beitrag von אל תשאלו »

Obige Pflanze ist legal wenn sie nicht für den menschlichen Konsum bestimmt ist und nur als Zierpflanze gehalten wird. Dennoch sehen wohl nicht alle Behörden dies so, so dass man Pflanzen davon nur noch schwer in Gärtnereien findet.
Ge'ez ጫት
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Attic
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Re: Zur Legalität von Catha Edulis

Beitrag von Attic »

Da hat chronic natürlich recht, das Thema "nur als Zierpflanze" gilt dann auch noch für andere Gewächse.
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syzygy
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Re: Zur Legalität von Catha Edulis

Beitrag von syzygy »

Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten?
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אל תשאלו
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Re: Zur Legalität von Catha Edulis

Beitrag von אל תשאלו »

Leider oftmals ja. Da wird wild drauf los geschossen in der Hoffnung das man was trifft.
Ge'ez ጫት
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