Beitragsservice zahlen?

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spassbremse
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Beitragsservice zahlen?

Beitrag von spassbremse »

Kuckuck!

Letzte Woche erreichten mich und meine Partnerin doch glatt 2 Briefe des "neuen" Beitragsservices. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass wir für unser Anwesen eine Rundfunkgebühr zu entrichten hätten. Wir sollen doch diesen mitgelieferten Fragebogen ausfüllen und erstmal zurück senden. Diese Forderung wird schon für den Zeitraum ab dem 1.1.13 gestellt. Vorher kam nie ein Brief. Vor ein paar Jahren kamen mal welche, als der Verein noch GEZ hieß, es war sogar mal einer dieser Heinis hier, musste allerdings unverrichteter Dinge wieder abziehen. In diesem Brief steht, sie hätten unsere Daten vom Einwohnermeldeamt und wir seien verpflichtet, zu zahlen. Also einer von uns beiden. Hab mich nun ein bisschen durchs WWW geklickt und musste entsetzt feststellen, dass die meine Daten doch tatsächlich von staatlicher Seite beziehen dürfen und dass der Bürger verpflichtet ist, zu zahlen(obwohl das ja keine Steuer oder ähnliches ist). Auch gäbe es einige grosse Firmen, welche gegen diese Zahlungsaufforderung klagen, allerdings mit wenig Erfolg, bzw ist die Klage noch nicht durch. Die Briefe wanderten vorsichtshalber erstmal im Papierkorb. Wenn ich recht informiert bin, muss ich erst auf einen Mahnbescheid reagieren. Auch frage ich mich, ob eine rückwirkende Forderung (also für das ganze letzte Jahr) überhaupt rechtens ist. Wobei ich eigentlich garnicht zahlen will. Nun meine Frage: Was habt ihr für Erfahrungen mit dieser Einrichtung gemacht? Was ist der Status? Zahlt ihr? Ich habe schon überlegt, auch nach einer verlorenen Klage nicht zu zahlen. Mich also inhaftieren zu lassen, falls es hart auf hart käme. Nur Frage ich mich, ob da nicht vorher eine Zwangspfändung kommt, schliesslich verdiene ich Geld, oder ob dann nicht meine Freundin zur Zahlung gezwungen wird(die würde sich nämlich nicht einsperren lassen :mrgreen: ).
Lasst mal hören, wie das bei Euch so läuft.
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hammock
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Re: Beitragsservice zahlen?

Beitrag von hammock »

Hi Seni,

diese Gebühren musst du auf jeden Fall entrichten, wenn man dir nachweisen kann, dass du öffentlich-rechtliche Sender (TV & Radio ... auch im Auto) empfangen kannst.
Ob du das "Können" dann auch in Anspruch nimmst, ist dabei irrelevant.

Das bedeutet also, sowie du ein TV oder Radio bei dir im Haushalt hast, muss einer von euch beiden zahlen.


Ich hab allerdings mal was vor geraumer Zeit gelesen, dass es black-boxes gibt, die die öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Kabelanschluss raus filtern. Dann brauchst du die Gebühren nicht zahlen.


Bezüglich der rückwirkenden Forderung: hier ist dann die GEZ in der Beweispflicht, dass du schon solange die öffentlich-rechtlichen geschaut/gehört hast. ;)
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nanometer
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Re: Beitragsservice zahlen?

Beitrag von nanometer »

Nein, neuerdings musst du immer zahlen, auch wenn du zuhause nur nen Bett und ein paar Bücher rumstehen hättest.
Wenn du seit 1.1.13 oder schon früher wohnhaft bist musst du auch ab dem 1.1.13 zahlen. Schließlich ist das nicht mehr an das Vorhandensein entsprechender Geräte gekoppelt. Sie können ggf. sogar Mahngebühren erheben, denn eigentlich bist du verpflichtet dich zu melden.

Zahlen muss der, der den Mietvertrag abgeschlossen hat. Wenn du das bist muss du zahlen, nicht deine Freundin. Auch wenn sie ebenfalls dort wohnt. Es wird nicht mehr pro Person oder Gerät abgerechnet, nur noch pro Wohnung bzw. Hotelzimmer bzw. Mitarbeiter.

Du wirst um die Zahlung nicht rum kommen. Ggf pfänden sie Besitzt oder ein Teil deines Einkommens.

Ist leider alles ziemlich verkommen. Der Bürger wird ausgenommen um um einen Propagandaapparat zu unterstützen, den ich liebend gerne bankrott gehen sehen würde ...
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hammock
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Re: Beitragsservice zahlen?

Beitrag von hammock »

wieder was gelernt, ... danke!
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bluesky
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Re: Beitragsservice zahlen?

Beitrag von bluesky »

Du wirst um die Zahlung nicht rum kommen. Ggf pfänden sie Besitzt oder ein Teil deines Einkommens.
Ich muss hier wiedersprechen. GEZ war ganz einfach. Schlicht weg auf nichts reagieren. Der Beitrag hätte dann eingeklagt werden müssen. Wegen Gerichts und Anwaltskosten ist das jedoch ein unrentables Verfahren, dass quasi nie zum Einsatz kam. Ein knappes Jahr hat es gedauert, bis ich keine Erinnerungen mehr bekam.

Nach dem neuen System habe ich ein paar Aufforderungen erhalten und jetzt alle paar Monate (nachlassende Tendenz) wieder das Standardschreiben, welches ich inzwischen ungeöffnet entsorge.
Inzwischen bezweifle ich, dass da nochmal mehr kommt. Jedoch sollte man den fällig Betrag besser angespart haben, falls es doch mal anders kommt.
Aber Faustregel: Solange die Briefe nicht gelb sind ist alles ok.

Wenn man einmal Mitglied ist, und wieder raus will sind die etwas penetranter. Geht aber auch recht locker.

PS: Gute Dokus des öffentlich rechtlichen Lade ich illegal aus dem Netz um ein rundes Gesamtbild abzuliefern.
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Pusemuckel
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Re: Beitragsservice zahlen?

Beitrag von Pusemuckel »

Hier auch nochmal:
Protest gegen Rundfunkgebühr
So will ein 29-jähriger Bayer die Zwangsabgabe kippen


Die Gegner des Rundfunkbeitrags überziehen Gerichte mit Klagen. Auch vor dem Bayerischen Verfassungsgericht kämpfen sie gegen die Zwangsgebühr. Mit dabei: die Drogeriekette Rossmann.

Auf den ersten Blick wirkt die Reform der Rundfunkgebühren wie ein Erfolg. Für die meisten Beitragszahler hat sich nämlich nichts geändert. Sie können nun sogar darauf hoffen, dass sie weniger zahlen müssen. Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen im kommenden Jahr um 48 Cent auf 17,50 Euro gesenkt werden.

Grund: Die öffentlich-rechtlichen Sender nehmen wegen der neuen Rundfunkgebühr, die seit Januar 2013 gilt, mehr Geld ein als erwartet. Es ist das erste Mal überhaupt, dass der Betrag sinkt.
Zeichen stehen auf Sturm

Ruhe ist aber nicht eingekehrt. Aus den Protesten gegen die Reform sind Klagen geworden. Vor dem Bayerischen Verfassungsgericht unternehmen die Gegner einen neuen Versuch, den Rundfunkbeitrag zu stoppen. Am Dienstag fand die mündliche Verhandlung statt. Kläger sind der 29-Jährige Rechtsanwalt Ermano Geuer aus Ingolstadt – und die Drogeriekette Rossmann. Sie muss durch die Gebührenreform fast siebenmal mehr zahlen als vorher, rund 280.000 Euro.

Geuer, der bei der Verhandlung eine Trachtenjacke unter seiner Anwaltsrobe trug, und die Rossmann-Rechtsanwälte stützen ihre Klage im Wesentlichen auf drei Argumente:
1. Bei der Gebühr handelt es sich um eine versteckte Steuer

Bei der alten Rundfunkgebühr mussten die Inhaber von Geräten zahlen. Das hat sich geändert. Nicht mehr die Zahl und Art der Geräte ist maßgeblich. Stattdessen muss jeder zahlen, der eine Wohnung hat – egal, ob er einen Fernseher, Radio oder Computer besitzt. Es kommt also nicht mehr darauf ab, ob jemand die Leistung, die er bezahlt, tatsächlich in Anspruch nimmt. Außerdem erfüllt praktisch jeder die Voraussetzung für die Gebührenberechnung. Es findet keine Abgrenzung mehr statt. Für Kläger Geuer handelt es sich beim Rundfunkbeitrag daher um eine versteckte Steuer auf Räumlichkeiten – die Bundesländer nicht erheben dürfen.

2. Der neue Beitrag ist ungerecht

Die Höhe der Rundfunkgebühr richtet sich bei Firmen nach Zahl der Betriebsstätten und der Zahl der Beschäftigten. Allerdings werden Unternehmen, deren Beschäftigte sich – wie im Falle von Rossmann – auf viele Filialen verteilen, deutlich schlechter gestellt als solche, die nur wenige Standorte haben. Der Gleichheitsgrundsatz sei daher verletzt, argumentiert Rossmann-Hausjurist Stefan Kappe: „Wären alle unsere 26.000 Mitarbeiter an einem Standort, müssten wir nur rund 40.000 Euro bezahlen. So sind es 280.000 Euro.“

Geuer verweist zudem darauf, dass jemand, der aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat, auch zweimal den Rundfunkbeitrag zahlen muss. "Der Rundfunkkonsum und der Besitz einer Wohnung haben aber nichts miteinander zu tun - gerade in Zeiten von Smartphones. Das ist eine sachfremde Verknüpfung."

3. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt

Um die neue Gebührt zu erheben, sammelt der Betragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender umfangreiche Daten. Es findet ein Meldedatenabgleich statt. Die Kläger sehen hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil auch Daten wie der Familienstand erhoben werden, die für die Rundfunkgebühr gar nicht relevant sind.


Gegenwehr der Sender

Die Vertreter der Politik und der Sendeanstalten hielten vor Gericht dagegen: Der Beitrag werde fällig für die Möglichkeit, Fernsehen zu schauen oder Radio zu hören. Deshalb gebe es sehr wohl eine Gegenleistung für die Gebühr. Außerdem handle es sich nicht um eine Steuer, weil die Einnahmen nicht dem Staat zuflössen.

Die Sender-Vertreter der betonten zudem, wie wichtig eine Reform der Finanzierung war. „Die Beitragsgerechtigkeit war in Gefahr, weil die Zahl der Schwarzseher immer weiter stieg“, erklärte der Anwalt der bayerischen Staatsregierung. Der Anwalt des ZDF sah es ähnlich. „Die Reform hat die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zukunftssichere Basis gestellt“, sagte er.

Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht. Die Richter kündigten aber eine Entscheidung für den 15. Mai an. Geben sie den Klägern Recht, muss das Gesetz für den Rundfunkbeitrag überarbeitet werden. Lehnen sie die Klage ab, ist der Kampf gegen den neuen Rundfunkbeitrag aber noch nicht beendet. Der Autovermieter Sixt klagt parallel vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen den Gebührenbescheid. Ein Verhandlungstermin ist noch offen
http://www.focus.de/finanzen/news/prote ... 17023.html
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