Also ich habe die Erfahrung gemacht dass die Bundesländer höchst unterschiedlich mit Medizin Cannabis Patienten hantieren.
So wurde mir in Heidelberg vor der Kundgebung des Hanfverbandes mein Joint weggenommen und trotz aushändigen der Rezeptkopie und Cannabispatientenausweiß alles einkassiert und ne Strafanzeige geschrieben.
Ich habe die Originalrezepte, die Quittung der Apotheke und die Dose als Hochauflösendes Photo zu der Polizei versendet und auch an die Staatsanwaltschaft,
dann Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verfolgung Unschuldiger sowie wegen Dienstvergehen der Beamten, hatten ihre Dienstausweiße verweigert zu zeigen und gefordert das ich Ersatz von dem Cannabis erhalte wie in Ulm und Münchener Urteil, da der ja nun Hygienisch unbrauchbar ist.
-Fazit Dienstaufsichtsbeschwerde eingestellt worden,
§31a wegen Geringfügigkeit eingestellt aber dafür im InPol Eintrag als BTM Konsument sowie im Bundeszentralregister.Damit bin ich quasi zum Abschuss freigegeben, daher bin ich damit nicht einverstanden.
Nun wurde Anklage vor dem Strafgericht HD erhoben wegen Besitz von BTM.
Ich habe nun Akteneinsicht für Betroffene gefaxt und Verfahrenseinstellung aus Rechtlichen Gründen separat beantragt, und darauf gepocht das ich Ersatz in Höhe von 6,60Euro erwarte, sowie Löschung der Einträge als BtM Konsument.
Mal schauen was des wird.
Bei Kontrollen ist es immer gut nicht verschüchtert aufzutreten und die Dienstvorschriften für Schutzpolizei Beamte zu kennen, dann merken die das man kein "leichtes Opfer "ist.
Es muss immer ein klares Indiz vorliegen um Maßnahmen zu rechtfertigen, also fragt man höflich aber bestimmt was den vorliegt und bei
Frage nach Rhomberg Test (Psychmotoriktest) immer verneinen,
bei Urintest immer verneinen mit Hinweiß auf die Geringe Spezifität sowie Sensivität zudem weiß man ja nicht ob der Antigen Test vorschriftsmäßig gelagert wurde.
Unter 8Grad geht der Mah-San Test mit 25er Cut/Off eh nicht mehr gescheit und bei über 28 Grad auch nicht.
Daher auf Bluttest bestehen und falls die es Ernst meinen, zu Protokoll geben mit der Maßnahme nicht einverstanden zu sein, und Durschlag mitgeben lassen, namen der Beteiligten Dienstzug und Nummern protokollieren.
Später über Anwalt angeben legalen Industriehanf Oral konsumiert zu haben dies ist nämlich lt.EU Rückstandshöchstmengenverordnung mit 0,3%THC erlaubt die Normierung war 1997.
Der Bürger darf THC Reste im Blut haben es gilt" In Dubio Pro Reo" soll der Staatsanwalt beweißen. dass deren GC /MS Analyse das unterscheiden kann.
Dann wirds eingestellt.EU Regelung schlägt Landesrecht denn Deutschland hatt des mitratifiziert gehabt.
Hab damit schon das Arbeitsamt Darmstadt+Frankfurt/Main auf Annerkenntnisurteil verklagt 2019 weil die mich zum UK Test nötigen wollten.
Bin vom Fach. Peace420
Wenn man Frech werden mag darf man gerne Flyer von LEAP im Auto verraffen.
Angaben gegenüber den Beamten nie auch nix anbei auch nicht zu legalen Rauschmitteln wie Alk. das kann alles vor der Fahrerlaubnissbehörde als Anzweifeln eurer Eignung benutzbar sein.
Angaben zu Medizinischem Sachverhalten Krankheiten etc.auch nicht, redet
Belanglosen Kram übers Wetter über den Neuen Tatort oder über den Zustand eures Autos sofern der OK ist.
Die werden geschult euch mit Fangfragen unter Druck zu setzen.Daher gaaanz ruhig. Rote Augen oder vermeintliche Gerüche sind Rechtlich kein Hinreichendes Indiz für weitere Maßnahmen,
nach einiger Zeit darauf hinweißen dass du ein Auto besitzt um nicht irgendwo draussen herumzustehen und fragen wann es denn jetzt weiter geht.
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