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Mindlusion
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Re: NEWS

Beitrag von Mindlusion »

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אל תשאלו
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Re: NEWS

Beitrag von אל תשאלו »

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Bislang können sich Menschen, die sich aufgrund ihres Wissens um die Naturwissenschaften von Äußerungen religiöser Menschen beleidigt fühlen, kaum vor Gericht wehren. Das wird sich bald ändern: Bundesjustizminister Heiko Maas hat verkündet, dass demnächst der Straftatbestand „Wissenschaftsbeleidigung“ ins Strafgesetzbuch kommen wird, äquivalent zur Religionsbeschimpfung.

Viele Menschen in Deutschland haben lange für dieses Gesetz gekämpft. So zum Beispiel der Dortmunder Physiker Andreas Kunzel, der sich immer wieder in seinen wissenschaftlichen Gefühlen verletzt sieht: „Neulich musste ich mir in der Straßenbahn wieder anhören, dass Gott angeblich die Welt erschaffen haben soll. Ich werde da richtig wütend! Diese Spinner beleidigen mein Wissen und niemand unternimmt etwas!“ Er ist heilfroh, dass er sich nun gegen religiöse Übergriffe zur Wehr setzen kann. Die Polizei habe sich in der Vergangenheit stets rausgehalten.

Seit Jahren muss sich Anne K., aufgeklärte Köchin, vor ihrer Wohnung in der Dresdner Innenstadt ebenfalls immer wieder mit konfrontativem Religionseifer eines Nachbarn auseinandersetzen. „Er erzählt mir absolut unaufgefordert und immer, wenn ich ihn treffe, wie toll doch die Engel über uns wachen und so. Und dann lacht er mich aus, wenn ich ihm erzähle, dass das nach meinem Kenntnisstand nicht so ist, und zeigt mit dem Finger auf mich. Und jetzt reicht es mir, ich bin so geladen!“ Endlich seien ihr nicht mehr die Hände gebunden.

Heiko L., Auszubildender und wohnhaft in Frankfurt am Main, muss sich sogar von seiner Familie schlimmste Beleidigungen seines Atheismus anhören. „Ich habe mal erwähnt, dass ich keinen Grund habe, an der Urknalltheorie zu zweifeln. Tja, jetzt darf ich mir ständig einen Vortrag vom Großvater anhören, dass das ja gar nicht in der Bibel steht und nur eine neumodische Theorie sei. Und wenn man sich so was bei jeder Gelegenheit anhören muss, kann man irgendwann nicht mehr.“

Das Gesetz sieht exakt dieselben Strafen bei der Verletzung von wissenschaftlichen und atheistischen Gefühlen vor wie bei der Beleidigung von religiösem Empfinden (§166 StGB). Somit droht dem Verursacher eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine hohe Geldstrafe.

https://www.eine-zeitung.net/2014/11/12 ... esetzbuch/

auf die religioten.. fertig... LOS !!!
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Gaius
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Re: NEWS

Beitrag von Gaius »

Dass das Satire ist, haste gemerkt? Weil das mit richtigen News zu vermischen ist etwas, naja, verwirrend ;)
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Pusemuckel
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Re: NEWS

Beitrag von Pusemuckel »

ALLES QUATSCH @ INGUZ!!

IN SATIRA VERITAS!! :pope:
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אל תשאלו
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Re: NEWS

Beitrag von אל תשאלו »

Inguz hat geschrieben:Dass das Satire ist, haste gemerkt? Weil das mit richtigen News zu vermischen ist etwas, naja, verwirrend ;)
Ich gestehe, dass ich gestern Abend diesen Beitrag gefunden und ohne groß darüber nach zu denken ihn hier rein gestellt habe. :angel:
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Pusemuckel
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Re: NEWS

Beitrag von Pusemuckel »

chronic hat geschrieben:
Inguz hat geschrieben:Dass das Satire ist, haste gemerkt? Weil das mit richtigen News zu vermischen ist etwas, naja, verwirrend ;)
Ich gestehe, dass ich gestern Abend diesen Beitrag gefunden und ohne groß darüber nach zu denken ihn hier rein gestellt habe. :angel:
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IN SATIRA VERITAS steht doch ganz oben!! :78:
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אל תשאלו
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Re: NEWS

Beitrag von אל תשאלו »

Wikileaks veröffentlicht Dokumente aus NSA-Untersuchungsausschuss

Seit 2014 befasst sich der NSA-Untersuchungsausschuss mit der Datenspionage der Geheimdienste. Wikileaks hat nun fast 2.500 Dokumente veröffentlicht, die die aktive Zusammenarbeit zwischen dem US-Dienst NSA und dem deutschen BND beweisen sollen.

Berlin (dpa) - Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat geheime Informationen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags veröffentlicht. Die insgesamt 2420 Dokumente kämen aus verschiedenen Bundesbehörden, darunter Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), teilte Wikileaks am Donnerstag im Internet mit.

Unter den insgesamt 90 Gigabyte an Dokumenten soll es demnach Beweise geben, die die Zusammenarbeit zwischen der amerikanischen National Security Agency (NSA) und dem BND belegen. "Einige Dokumente zeigen, wie Geheimdienste Wege finden, um an der eigenen Regierung vorbeizuarbeiten", heißt es unter anderem in der Mitteilung. Dabei gehe es auch um die aktive Beteiligung des BND an der globalen Massenüberwachung.

BND soll NSA-Werkzeuge genutzt und mit programmiert haben.
"Neu ist, dass der deutsche Dienst nicht nur die Spähwerkzeuge der NSA selbst genutzt, sondern über Jahre hinweg auch an ihrer Programmierung mitgewirkt hat", sagte Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft zur neuesten Veröffentlichung. Die Bundesregierung müsse aufhören, die enge Kooperation beider Dienste und ihr Mitwissen zu bestreiten.

Das NSA-Ausschussmitglied der Grünen, Konstantin von Notz, zeigte sich im Kurzmitteilungsdienst Twitter empört über die Veröffentlichung: "Es ist unsäglich. Wer sowas durchsticht und veröffentlicht, torpediert bewusst die Aufklärung und notwendige Kontrolle der Dienste."

Der Ausschuss befasst sich seit April 2014 mit der scheinbar allumfassenden Datenspionage der Geheimdienste, vor allem der NSA. Zahlreiche Unterlagen sind als vertraulich eingestuft. Oft tagt der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Denn es geht auch um die Zusammenarbeit der Geheimdienste bei der Terrorabwehr oder um die dem zugrundeliegenden, ebenfalls vertraulichen Vereinbarungen zwischen Regierungen.

Im Fokus steht auch die Arbeit des BND - besonders seine umfangreiche Abschöpfung digitaler Daten für die NSA. Seit Beginn der Arbeit sorgt die Vertraulichkeit immer wieder für Konflikte zwischen Ausschussmitgliedern und Vertretern der Bundesregierung. Auch in öffentlichen Sitzungen interveniert das Kanzleramt regelmäßig und betont, bestimmte Aspekte müssten vertraulich bleiben.© dpa

https://web.de/magazine/politik/wikilea ... s-32040474
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hammock
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Re: NEWS

Beitrag von hammock »

Wenn zwei sich sich streiten, freut sich der Dritte. Hehe, wie immer leider geil ! :yau:

Wovor haben die denn eigentlich Angst: irgendwelche Privataufnahmen von den vielen Orgien im SM-Keller ??? Meine Güte, die stellen sich aber auch manchmal an.
Don´t worry about your difficulties in mathematics; I can assure you that mine are still greater.
Live long and in peace :-*
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אל תשאלו
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Re: NEWS

Beitrag von אל תשאלו »

Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung

Im September hatte der EuGH entschieden, dass bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Ein Beschluss des LG Hamburg stützt sich auf dieses Urteil und lässt erstmals erahnen, welch ein Flurschaden mit dem EuGH-Urteil verbunden sein könnte.

In einem von der Kanzlei Spirit Legal veröffentlichten Beschluss (Az.: 310 0 402/16, PDF) des LG Hamburg wurde ein Fall entschieden, in dem eine Urheberrechtsverletzung alleine durch Setzung eines Textlinks auf ein von Dritten rechtswidrig zugänglich gemachtes Bild behauptet wurde.

In seinem Beschluss, der eine Urheberrechtsverletzung bejaht, stützt sich das LG Hamburg erstmals auf die im September veröffentlichte Entscheidung des EuGH, mit der dieser die Linkfreiheit eingeschränkt hatte. Dem EuGH zufolge können kommerzielle Anbieter bereits durch das bloße Setzen eines einzelnen Links eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn das Ziel des Links rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

Wie in der Entscheidung des LG Hamburg deutlich wird, ist es vor allem der an gewerbliche Nutzer angelegte Sorgfaltsmaßstab, der eine Einschränkung der Linkfreiheit zur Folge hat:

Für denjenigen, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, [gilt] ein strengerer Verschuldensmaßstab: Ihm wird zugemutet, sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, wobei die widerlegliche Vermutung einer Kenntnis der fehlenden Erlaubnis bestehe.

Demnach kommt es bei gewerblich-kommerzieller Nutzung nicht darauf an, ob der Linksetzer wusste, dass das verlinkte Bild rechtswidrig zugänglich gemacht worden war. Im Beschluss des LG Hamburg dazu:

Dass der Antragsgegner vorliegend nicht wusste, dass die verlinkte Zugänglichmachung rechtswidrig erfolgte, beruht auf seinem Verschulden; ihm ist diesbezüglich bedingter Vorsatz vorzuwerfen. Die ihm zumutbare Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung hat der An­tragsgegner in vorwerfbarer Weise unterlassen.

Link auf ein falsch CC-lizenziertes Bild

Im Fall vor dem LG Hamburg hatte der unterlegene Antragsgegner auf ein Bild verlinkt, das unter Verletzung der Creative-Commons-Lizenzbedingungen des Ursprungsfotos verändert worden war – es waren in den Himmel des Motivs verschiedene UFO-artige Flugobjekte eingefügt worden, ohne diese Veränderung als solche auszuweisen. Auch bei Bildern unter einer Creative-Commons-Lizenz wie jener der Wikipedia, die Veränderungen prinzipiell erlaubt, muss
deutlich erkennbar gemacht worden sein […], dass es sich um Abwandlungen handelt, und dies ist vorliegend nicht der Fall (zwar mag der Betrachter davon ausgehen, dass es sich nicht um tatsächliche „UFOs“, sondern um eine Bildmontage handelt; er kann daraus allein aber nicht erkennen, dass die Monate nicht vom originären Bildrechtsinhaber stammt, sondern später von anderer Seite hinzugefügt worden ist). Ferner ist die Lizenzbedingung nach Ziffer 4.c) i. und iv. nicht eingehalten, dass auf den Urheber und die Abwandlung in geeigneter Form hingewiesen werden muss. Rechtsfolge des Verstoßes ist das Erlöschen der Lizenz, Ziffer 7.a).

Da der Antragsgegner im Rahmen seines Internetauftritts im Eigenverlag vertriebenes Lehrmaterial entgeltlich anbietet, wurde die Webseite als gewerblich eingestuft. Damit legt das LG Hamburg auch den Tatbestand der gewerblichen Nutzung weit aus: es kommt nicht darauf an, ob mit der konkreten Linksetzung eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, sondern nur, ob der relevante Webauftritt gewerblicher Natur ist.

Weitreichende Folgen der EuGH-Entscheidung

Damit ist der Hamburger Fall wahrscheinlich viel aussagekräftiger für die problematischen Folgewirkungen der EuGH-Entscheidung, als es der von diesem entschiedene Fall GS Media v. Sanoma gewesen war. Die von GS Media betriebene, niederländische Webseite GeenStijl, hatte auf rechtswidrig online gestellte Playboy-Nacktfotos verlinkt und nach Löschung der ersten verlinkten Bildquelle (bei einem Filehoster) einfach auf eine andere, ebenso rechtswidrige Quelle verlinkt.

Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung des LG Hamburg, dass zumindest gewerbliche Webseitenbetreiber bei jeder Linksetzung prüfen müssen, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht worden ist. In der Praxis wirft das die Frage auf, worauf man beim Verlinken noch vertrauen darf? Das zur Illustration dieses Beitrags verwendete Bild stammt beispielsweise von Wikimedia Commons, netzpolitik.org als in (kleinen) Teilen anzeigenfinanziertes Angebot ist eine gewerbliche Webseite. Selbstverständlich habe ich aber nicht weiter nachgeprüft, ob das Bild rechtmäßig auf Wikimedia Commons hochgeladen wurde, sondern darauf vertraut, dass das Bild dort rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurde.

Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zur Linksetzung dürften demnach tiefgreifend sein. Wer keine (Abmahn-) Risiken eingehen möchte, wird in Zukunft so wenig Links wie möglich setzen – etwas, das den Grundideen von Internet und Web fundamental zuwiderläuft. Die Auswirkungen auf Informations- und Kommunikationsfreiheit sind deshalb massiv.

Absurd hohe Streitwerte

Am Rande zeigt das Verfahren auch die absurd hohen Streitwerte, die immer noch in urheberrechtlichen Angelegenheiten festgesetzt werden. In dem gegenständlichen Fall wurde der Streitwert auf € 6.000,– festgesetzt. Laut Spirit Legal hat der Antragsgegner aber „die einstweilige Verfügung bereits als abschließende Entscheidung in der Sache akzeptiert“ – in diesem Fall wird es also zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen.

https://netzpolitik.org/2016/befuerchtu ... nkhaftung/
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hammock
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Re: NEWS

Beitrag von hammock »

chronic: danke dir !

:w00t:
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